RS Vwgh 2004/11/4 2002/20/0498

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Veröffentlicht am 04.11.2004
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/02 Staatsbürgerschaft Staatenlosigkeit

Norm

AsylG 1997 §5 Abs1;
AsylG 1997 §5;
Dubliner Übk 1997 Art5 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/20/0500 2002/20/0499

Rechtssatz

War das von einem Mitgliedstaat ausgestellte Visum im Zeitpunkt der Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten bereits ungenützt abgelaufen, liegt ein Anwendungsfall des Art. 5 Abs. 4 des Dubliner Übereinkommens (DÜ) selbst dann nicht vor, wenn seit dem Ablaufen der Gültigkeit des Visums und der Asylantragstellung in einem Mitgliedstaat weniger als sechs Monate vergangen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002200498.X02

Im RIS seit

30.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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