RS Vwgh 2004/11/5 AW 2004/10/0041

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Veröffentlicht am 05.11.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §46;
ApG 1907 §47 Abs2;
AVG §38;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Aussetzung eines Apothekenkonzessionsverfahrens - Die Beschwerdeführerin verkennt in Bezug auf den von ihr geltend gemachten "unverhältnismäßigen Nachteil" u.a., dass der "Vollzug" des vorliegenden, das über Antrag der Beschwerdeführerin eingeleitete Apothekenkonzessionsverfahren gemäß § 38 AVG aussetzenden Bescheides (lediglich) darin besteht, dass dieses Verfahren erst nach Abschluss des Verfahrens über die Errichtung der Filialapotheke fortgesetzt werden kann. Hingegen sind mit dem angefochtenen Bescheid keine unmittelbaren Auswirkungen - im Sinne eines "Vollzuges" - auf das Verfahren über die Errichtung einer Filialapotheke verbunden; insbesondere wäre der Antragsteller durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht gehindert, gegebenenfalls von einer erteilten Bewilligung zur Errichtung einer Filialapotheke Gebrauch zu machen. Andererseits dürfte der hier angefochtene Bescheid die Beschwerdeführerin nicht daran hindern, im Verfahren über die Errichtung der Filialapotheke gegebenenfalls Rechte als "Mitbewerberin" geltend zu machen, insbesondere in der Richtung, dass der Errichtung einer öffentlichen Apotheke gegenüber der Errichtung einer ("konkurrierenden") Filialapotheke jedenfalls - ungeachtet der zeitlichen Reihenfolge der Anträge - die Priorität zukäme.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Apothekenwesen Unverhältnismäßiger Nachteil Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:AW2004100041.A01

Im RIS seit

23.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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