RS Vwgh 2004/11/11 2002/14/0151

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Veröffentlicht am 11.11.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §238 Abs2;

Rechtssatz

Die verjährungsunterbrechende Wirkung einer Amtshandlung hat nicht zur Voraussetzung, dass diese Amtshandlung dem Steuerpflichtigen gegenüber in Erscheinung getreten ist bzw. ihm zur Kenntnis gelangt ist (Hinweis E 28. März 1990, 89/13/0189).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002140151.X02

Im RIS seit

03.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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