RS Vwgh 2004/11/11 2002/14/0151

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Veröffentlicht am 11.11.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §238 Abs2;

Rechtssatz

Eine Unterbrechungshandlung liegt bereits vor, wenn eine Amtshandlung nach außen in Erscheinung tritt und erkennbar den Zweck verfolgt, den Anspruch gegen einen bestimmten Abgabenschuldner durchzusetzen, wie dies beispielsweise bereits bei einer an die Meldebehörde gerichteten Meldeanfrage der Fall sein kann (Hinweis E 24. Oktober 2002, 2000/15/0141).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002140151.X01

Im RIS seit

03.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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