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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §238 Abs2;Rechtssatz
Eine Unterbrechungshandlung liegt bereits vor, wenn eine Amtshandlung nach außen in Erscheinung tritt und erkennbar den Zweck verfolgt, den Anspruch gegen einen bestimmten Abgabenschuldner durchzusetzen, wie dies beispielsweise bereits bei einer an die Meldebehörde gerichteten Meldeanfrage der Fall sein kann (Hinweis E 24. Oktober 2002, 2000/15/0141).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002140151.X01Im RIS seit
03.12.2004