Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
25.03.2014Norm
AuslBG, §28a Abs3Rechtssatz
Die Frage der rechtswirksamen Bestellung eines verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen und die damit im Zusammenhang stehende Frage, ob überhaupt Strafbarkeit vorliegt, ist vom erkennenden Gericht in jeder Phase des Verfahrens wahrzunehmen.
Schlagworte
Rechtswirksame Bestellung eines verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen, Prüfungsumfang des VerwaltungsgerichtesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2014:LVwG.PL.13.0053Zuletzt aktualisiert am
22.05.2014