RS Vwgh 2004/11/17 2002/08/0228

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §39a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/08/0069 E 7. August 2002 RS 1 (Hier: Niederschrift über das Nichtzustandekommen einer vom AMS zugewiesenen Beschäftigung)

Stammrechtssatz

Ist ein Zeuge in der Lage, sich in der deutschen Sprache ausreichend verständlich zu machen, dann ist die Voraussetzung zur Beiziehung eines Dolmetschers nicht gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002080228.X02

Im RIS seit

31.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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