RS Vwgh 2004/11/17 2003/09/0025

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.2004
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/09/0028

Rechtssatz

Der Begriff der "Beschäftigung" ist ein Rechtsbegriff und keine zu beweisende Tatsache.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003090025.X03

Im RIS seit

23.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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