RS Lvwg 2015/3/24 LVwG-AB-14-4061

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.2015
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

24.03.2015

Norm

GewO 1994, §74
GewO 1994, §75
GewO 1994, §81
GewO 1994; §353

Rechtssatz

Das Verfahren zur Genehmigung einer Betriebsanlage ist ein Projektverfahren, in dem der Beurteilung die im § 353 GewO genannten Einreichunterlagen zugrunde zu legen sind. Die Behörde ist an den Inhalt des Ansuchens gebunden. Der Behörde ist es daher verwehrt, mehr oder etwas anderes zu bewilligen, als vom Genehmigungswerber beantragt wurde (Hinweis auf ständige Rechtsprechung; vgl. VwGH 28.10.1997, 95/04/0247).Das Verfahren zur Genehmigung einer Betriebsanlage ist ein Projektverfahren, in dem der Beurteilung die im Paragraph 353, GewO genannten Einreichunterlagen zugrunde zu legen sind. Die Behörde ist an den Inhalt des Ansuchens gebunden. Der Behörde ist es daher verwehrt, mehr oder etwas anderes zu bewilligen, als vom Genehmigungswerber beantragt wurde (Hinweis auf ständige Rechtsprechung; vergleiche VwGH 28.10.1997, 95/04/0247).

Schlagworte

Betriebsanlage; Baugrube; Bauausführung; Verkehr; Nachbar; Gefährdung des Eigentums;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2015:LVwG.AB.14.4061

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2015
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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