Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
24.03.2015Norm
GewO 1994, §74Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des VwGH ist die Frage der „Gefahr eines Geländeeinbruches im Zuge der Schaffung der Baugrube“ eine Frage der Bauausführung. Solche sind nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens (z.B. VwGH vom 22. 11.2005, Zl. 2005/05/0137 oder VwGH vom 15.3.2011, Zl. 2009/05/0301 uvm).
Schlagworte
Betriebsanlage; Baugrube; Bauausführung; Verkehr; Nachbar; Gefährdung des Eigentums;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2015:LVwG.AB.14.4061Zuletzt aktualisiert am
10.06.2015