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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §14;Rechtssatz
§ 96 Abs. 2 zweiter Satz PG 1965 stellt darauf ab, dass die Versetzung in den Ruhestand (gemäß § 14 BDG 1979 bzw. nach § 12 Abs. 1 LDG 1984) vor dem 1. Oktober 2000 eingeleitet worden ist, d. h. dass ein vor dem genannten Stichtag eingeleitetes Ruhestandsversetzungsverfahren in die Ruhestandsversetzung des Beamten mündet und nicht vorher - ohne dieses Ergebnis - beendet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004120097.X01Im RIS seit
24.12.2004Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010