RS Vwgh 2004/11/18 2003/07/0127

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.11.2004
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

UVPG 2000 §2 Abs5;
UVPG 2000 §3 Abs7;

Rechtssatz

Es ist nicht Aufgabe der Feststellungsbehörde, im Verfahren nach § 3 Abs 7 UVPG 2000 Auflagen (hier zur Einhaltung der Kapazitätslimitierung) zu erteilen, um das Projekt eines Konsenswerbers von Amts wegen von der Pflicht zur Durchführung einer UVP auszunehmen. Es ist allein von den vorgelegten Projektsangaben auszugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003070127.X02

Im RIS seit

20.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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