RS Vwgh 2004/11/18 2001/07/0166

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.11.2004
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Index

E1E
E3L E03502000
E3L E13301500
E6J
59/04 EU - EWR
80/05 Pflanzenschutz Schädlingsbekämpfung

Norm

11997E028 EG Art28;
11997E030 EG Art30;
31965L0065 Arzneispezialitäten-RL;
31991L0414 Pflanzenschutzmittel-RL;
32001L0083 Humanarzneimittel-RL;
61975CJ0104 de Peijper VORAB;
61994CJ0201 The Medicines Control Agency VORAB;
62002CJ0112 Kohlpharma VORAB;
PMG 1997 §11 Abs2 idF 2000/I/039;

Rechtssatz

Mit der Entscheidung vom 1.4.2004, C-112/02 ("Kohlpharma"), folgte der EuGH den in dieser Rechtssache gestellten Schlussanträgen des Generalanwaltes. Darin hatte dieser ua die in diesem Vorabentscheidungsverfahren von der deutschen Regierung unter Berufung auf die Urteile des EuGH vom 20. Mai 1976 ("De Peijper") und 12. November 1996 "Smith & Nephew Pharmaceuticals" geäußerte Meinung, es müssten die eingeführte Arzneispezialität und die im Einfuhrmitgliedstaat im Verkehr befindliche Arzneispezialität über einen gemeinsamen Ursprung verfügen, also von Firmen (gemeint: Unternehmen), die zur selben Unternehmensgruppe gehören, oder von unverbundenen Unternehmen, aber auf der Grundlage von Vereinbarungen mit ein und demselben Lizenzgeber, hergestellt werden, (mit ausführlicher Begründung im Erkenntnis) nicht geteilt. Wenn auch den Schlussanträgen eines Generalanwaltes im Verfahren vor dem EuGH nur die Wirkung eines unverbindlichen Gutachtens zukommt, so geben sie regelmäßig näheren Aufschluss über die rechtlichen Hintergründe der Entscheidung des Gerichtshofes, weshalb sie zusammen mit den Urteilen in der amtlichen Sammlung veröffentlicht werden.

Gerichtsentscheidung

EuGH 61975J0104 de Peijper VORAB
EuGH 61994J0201 The Medicines Control Agency VORAB
EuGH 62002J0112 Kohlpharma VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001070166.X08

Im RIS seit

10.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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