RS Vwgh 2004/11/18 2004/07/0025

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Veröffentlicht am 18.11.2004
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §356 Abs3;
GewO 1994 §74 Abs2 Z1;
GewO 1994 §75 Abs1;
GewO 1994 §77;

Rechtssatz

Einer jener Fälle, in denen eine Eigentumsgefährdung vorliegt, ist der Fall, wenn die Sachnutzung bedroht ist, weil die bei der Nutzung verwendeten Sachen oder die Nutzungsergebnisse einer Beschädigung ausgesetzt sind. So zB Schäden an den Kulturen, an weidendem Vieh, an Betriebseinrichtungen (VwGH 30.11.1977, 945/76, ZfVB 1978/520). Dabei handelt es sich vor allem um Immissionen, die unmittelbar auf die genutzte Sache oder auf die Nutzungsergebnisse nachteilig einwirken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004070025.X05

Im RIS seit

15.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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