RS Vwgh 2004/11/19 2004/02/0181

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Veröffentlicht am 19.11.2004
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs1;
KFG 1967 §4 Abs7a;

Rechtssatz

Bei einer Übertretung iSd § 103 Abs 1 iVm § 4 Abs 7a KFG 1967 kommt es nicht auf den Auftrag an, sondern auf das tatsächliche Gewicht, das gerade bei Holz bekanntermaßen Schwankungen unterliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004020181.X05

Im RIS seit

11.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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