RS Vwgh 2004/11/22 2001/10/0225

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Veröffentlicht am 22.11.2004
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Index

L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §8;
ForstG 1975 §19 Abs4;
ForstG 1975 §19 Abs5 litd;
WWSGG;
WWSLG Tir 1952;

Rechtssatz

Der Weideberechtigte ist im Rahmen seines Mitsprachrechtes im Rodungsverfahrens nicht berechtigt, geltend zu machen, die Behörde habe das öffentliche Interesse an der Rodung bzw. dessen Ausmaß falsch beurteilt, zumal er nicht aufzeigt, dass ihm seine Weiderechte ein konkretes Interesse an der Walderhaltung vermitteln.

Schlagworte

Fischerei Forstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001100225.X03

Im RIS seit

19.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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