RS Vwgh 2004/11/23 2002/15/0134

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Veröffentlicht am 23.11.2004
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §13;

Rechtssatz

Der faktische Vorgang der Beihilfenauszahlung an eine nicht empfangsberechtigte Person ist der bescheidmäßigen Erledigung des somit noch unerledigten Antrages nicht entgegen gestanden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002150134.X02

Im RIS seit

26.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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