RS Vwgh 2004/11/23 2004/06/0111

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Veröffentlicht am 23.11.2004
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
98/05 Sonstige Angelegenheiten des Wohnbaus

Norm

BodenbeschaffungsG §4 Abs1;
MRG §30 Abs2 Z15 idF 1991/068;

Rechtssatz

Nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 1 BodenbeschaffungsG ("2 v. H. der Wohnbevölkerung") muss davon ausgegangen werden, dass es auf den prozentuellen Anteil der bereits in der Gemeinde wohnenden Personen, die als Wohnungssuchende gemeldet sind, im Verhältnis zur gesamten Wohnbevölkerung ankommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004060111.X03

Im RIS seit

22.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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