Index
20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
MRG §30 Abs2 Z15 idF 1991/068;Rechtssatz
Aus dem Blickwinkel des Kriteriums der "Verkehrsrücksichten" ist die Errichtung des Neubaues und die damit verbundene Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsfläche zwar geeignet, ein gewisses Gefahrenpotenzial zu mindern, dies reicht für sich allein aber zur Erlassung des angestrebten Interessenbescheides nicht aus, zumal schon beim gegebenen Bestand Verbesserungen durch die Errichtung eines Gehsteiges zumindest auf einer Seite möglich wären (im Übrigen wurde nicht festgestellt, wie breit die Straße ist, sodass bei der gegebenen Verfahrenslage auch schon deshalb der Versuch der Quantifizierung des Gefahrenpotenzials und seiner möglichen Verringerung scheitern muss).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004060111.X08Im RIS seit
22.12.2004Zuletzt aktualisiert am
24.11.2017