RS Vwgh 2004/11/23 2002/15/0134

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Veröffentlicht am 23.11.2004
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §6 Abs2 litd;
FamLAG 1967 §6 Abs5;

Rechtssatz

§ 6 Abs 5 iVm § 6 Abs 2 lit d FamLAG stellt nicht auf eine konkrete Höhe des Grades der Behinderung, sondern auf das Fehlen der Fähigkeit, sich den Unterhalt zu verschaffen, ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002150134.X03

Im RIS seit

26.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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