RS Vwgh 2004/11/23 2004/06/0111

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Veröffentlicht am 23.11.2004
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
98/05 Sonstige Angelegenheiten des Wohnbaus

Norm

BodenbeschaffungsG §4 Abs1;
MRG §30 Abs2 Z15 idF 1991/068;

Rechtssatz

Im vorliegenden Verfahren zur Erlassung eines Interessentenbescheides gemäß § 30 Abs. 2 Z. 15 MRG kam schon aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ein "umfängliches Ermittlungsverfahren - auch hinsichtlich der Vermögens- und Einkommenssituation der registrierten Wohnungswerber" (die im Übrigen namentlich gar nicht bekannt sind) nicht in Betracht. Die Frage der Erschwinglichkeit der projektierten Wohnungen muss vielmehr nach allgemeinen (auch statistischen) Erfahrungswerten gelöst werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004060111.X06

Im RIS seit

22.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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