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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
BodenbeschaffungsG §4 Abs1;Rechtssatz
Im vorliegenden Verfahren zur Erlassung eines Interessentenbescheides gemäß § 30 Abs. 2 Z. 15 MRG kam schon aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ein "umfängliches Ermittlungsverfahren - auch hinsichtlich der Vermögens- und Einkommenssituation der registrierten Wohnungswerber" (die im Übrigen namentlich gar nicht bekannt sind) nicht in Betracht. Die Frage der Erschwinglichkeit der projektierten Wohnungen muss vielmehr nach allgemeinen (auch statistischen) Erfahrungswerten gelöst werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004060111.X06Im RIS seit
22.12.2004Zuletzt aktualisiert am
24.11.2017