RS Vwgh 2004/11/23 2004/06/0111

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Veröffentlicht am 23.11.2004
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
98/05 Sonstige Angelegenheiten des Wohnbaus

Norm

BodenbeschaffungsG §4 Abs2;
MRG §30 Abs2 Z15 idF 1991/068;

Rechtssatz

Eine qualitative Verbesserung des Wohnungsbestandes liegt - allgemein gesprochen - durchaus im öffentlichen Interesse.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004060111.X07

Im RIS seit

22.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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