RS Vwgh 2004/11/26 2002/20/0335

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.2004
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §8;
FrG 1997 §57;
MRK Art3;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Der unabhängige Bundesasylsenat hat den die Zulässigkeit der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Asylwerbers betreffenden Spruchteil jedenfalls insoweit mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet, als er in der diesbezüglichen Begründung uneingeschränkt davon ausgegangen ist, dass es einer "durch staatliche Stellen zumindest gebilligten Bedrohung" im Zielstaat bedürfe (vgl. dazu die Nachweise in den hg. Erkenntnissen vom 21. März 2002, Zl. 99/20/0419, und vom 30. September 2004, Zl. 2001/20/0573).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002200335.X02

Im RIS seit

05.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten