Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §64 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/18/0250 E 7. September 2004 RS 2Stammrechtssatz
Durch den von der belBeh bestätigten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Berufung (gegen ein befristetes Aufenthaltsverbot) wurde der Fremde (der in der Beschwerde einen inländischen Wohnsitz angibt) schon deshalb nicht in Rechten verletzt, weil er nicht behauptet, während des anhängigen Berufungsverfahrens abgeschoben worden zu sein (Hinweis E 7.5.1999, 99/18/0056).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004180360.X02Im RIS seit
08.03.2005