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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §8;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Feststellung gemäß § 75 FrG 1997 - Ausführungen dazu, dass der Beschwerdeführer durch sein Verhalten das große öffentliche Interesse an der Verhinderung von Straftaten und an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf dem Gebiet des Fremdenwesens beeinträchtigt. Trotz des bestehenden unbefristeten Aufenthaltsverbotes und trotz der dreimaligen Vornahme von Abschiebungen des Beschwerdeführers in sein Heimatland ist er jedes Mal illegal in das Bundesgebiet zurückgekehrt, wobei er nach seiner zweiten Rückkehr sogar wieder straffällig geworden ist (bei den strafbaren Handlungen handelte es sich ua um ein Suchtmitteldelikt). Unter diesen Voraussetzungen ist der für den Beschwerdeführer mit seiner Rückkehr in den Kosovo verbundene Nachteil nicht unverhältnismäßig.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Polizeirecht Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:AW2004180331.A02Im RIS seit
30.03.2005