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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §8;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Feststellung gemäß § 75 FrG 1997 - Die belangte Behörde hat im Instanzenzug den Antrag des Beschwerdeführers, die Behörde möge mit Bescheid feststellen, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass er in Serbien-Montenegro/Provinz Kosovo gemäß § 57 Abs. 1 oder 2 FrG 1997 bedroht sei, auf Grund des Nichtvorliegens der Antragsvoraussetzungen gemäß § 75 Abs. 2 FrG 1997 zurückgewiesen. Die dagegen gerichtete Beschwerde ist insofern der Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung zugänglich, als dem Beschwerdeführer damit die Rechtsstellung zukäme, die er vor Erlassung des angefochtenen Bescheides gemäß § 75 Abs. 4 FrG 1997 hatte.
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden Wirkung Besondere Rechtsgebiete PolizeirechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:AW2004180331.A01Im RIS seit
30.03.2005