RS Vwgh 2004/12/10 AW 2004/18/0331

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Veröffentlicht am 10.12.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §8;
FrG 1997 §57 Abs1;
FrG 1997 §57 Abs2;
FrG 1997 §75 Abs1;
FrG 1997 §75 Abs2;
FrG 1997 §75 Abs4;
FrG 1997 §75 Abs5;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Feststellung gemäß § 75 FrG 1997 - Die belangte Behörde hat im Instanzenzug den Antrag des Beschwerdeführers, die Behörde möge mit Bescheid feststellen, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass er in Serbien-Montenegro/Provinz Kosovo gemäß § 57 Abs. 1 oder 2 FrG 1997 bedroht sei, auf Grund des Nichtvorliegens der Antragsvoraussetzungen gemäß § 75 Abs. 2 FrG 1997 zurückgewiesen. Die dagegen gerichtete Beschwerde ist insofern der Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung zugänglich, als dem Beschwerdeführer damit die Rechtsstellung zukäme, die er vor Erlassung des angefochtenen Bescheides gemäß § 75 Abs. 4 FrG 1997 hatte.

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung Besondere Rechtsgebiete Polizeirecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:AW2004180331.A01

Im RIS seit

30.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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