RS Vwgh 2004/12/13 2004/17/0025

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Veröffentlicht am 13.12.2004
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Index

L37162 Kanalabgabe Kärnten
L82302 Abwasser Kanalisation Kärnten
L83002 Wohnbauförderung Kärnten

Norm

GdKanalisationsG Krnt 1999 §13 Abs2;
GdKanalisationsG Krnt 1999 Anl1 Z1 litb ;
WFG Krnt 1997 §2 Z5;

Rechtssatz

Der Begriff "ausschließlich landwirtschaftlichen Wohnzwecken dienende Wohnungen" in der Anlage 1 Z 1 lit. b zum K-GKG umfasst jedenfalls nicht "für landwirtschaftliche Zwecke spezifisch ausgestattete Räume in Verbindung mit einer Wohnung", weil diese bereits bei der Berechnung der Nutzfläche auszuscheiden sind und daher auch nicht als "Wohnung" angesehen werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004170025.X01

Im RIS seit

27.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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