Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
24.02.2017Norm
StVO 1960 §31 Abs1Rechtssatz
Unter einem Verkehrsunfall ist auch ein Schaden, welcher im Zuge eines Einparkvorganges verursacht wird, zu subsumieren (vgl. VwGH 2. September 1992, 92/02/0214).Unter einem Verkehrsunfall ist auch ein Schaden, welcher im Zuge eines Einparkvorganges verursacht wird, zu subsumieren vergleiche VwGH 2. September 1992, 92/02/0214).
Schlagworte
Straßenverkehr; Verwaltungsstrafe; Verkehrsunfall; Verständigungspflicht;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.S.1414.001.2016Zuletzt aktualisiert am
31.05.2017