Index
91/01 FernmeldewesenNorm
TKG 1997 §41 Abs3;Rechtssatz
Bei einer Sicherheitsleistung handelt es sich um eine Bestimmung im Zusammenhang mit der Festlegung von Zahlungsverpflichtungen aus dem Zusammenschaltungsverhältnis, die grundsätzlich Gegenstand einer Zusammenschaltungsanordnung sein kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001030181.X01Im RIS seit
27.01.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008