RS Vwgh 2004/12/17 2001/03/0181

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2004
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Index

91/01 Fernmeldewesen

Norm

TKG 1997 §41 Abs3;

Rechtssatz

Bei einer Sicherheitsleistung handelt es sich um eine Bestimmung im Zusammenhang mit der Festlegung von Zahlungsverpflichtungen aus dem Zusammenschaltungsverhältnis, die grundsätzlich Gegenstand einer Zusammenschaltungsanordnung sein kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001030181.X01

Im RIS seit

27.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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