RS Lvwg 2017/3/20 LVwG-AV-708/001-2016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.2017
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

20.03.2017

Rechtssatz

§ 91 Abs. 1 StVO 1960 richtet sich an den Grundeigentümer der Hecke, welche eine Beleuchtungsanlage durch Überwuchs beeinträchtigt. Wer jedoch Grundeigentümer einer derartigen Straßenbeleuchtung ist, ist für einen Entfernungsauftrag unbeachtlich.Paragraph 91, Absatz eins, StVO 1960 richtet sich an den Grundeigentümer der Hecke, welche eine Beleuchtungsanlage durch Überwuchs beeinträchtigt. Wer jedoch Grundeigentümer einer derartigen Straßenbeleuchtung ist, ist für einen Entfernungsauftrag unbeachtlich.

Schlagworte

Straßenverkehr; Beleuchtung; Verkehrssicherheit; Entfernungsauftrag;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.AV.708.001.2016

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2017
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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