Rechtssatznummer
7Entscheidungsdatum
21.03.2017Norm
GewO 1994 §81 Abs1Rechtssatz
Bei einem Höchstgericht handelt es sich um ein Gericht, das über Fragen der Auslegung des einfachen Gesetzes endgültig entscheidet und im Bereich seiner Zuständigkeit alle anderen Behörden an seine Rechtsanschauung gebunden sind (vgl. VfGH 15.12.2010, U2970/09).Bei einem Höchstgericht handelt es sich um ein Gericht, das über Fragen der Auslegung des einfachen Gesetzes endgültig entscheidet und im Bereich seiner Zuständigkeit alle anderen Behörden an seine Rechtsanschauung gebunden sind vergleiche VfGH 15.12.2010, U2970/09).
Schlagworte
Anlagenrecht; gewerbliche Betriebsanlage; Baurecht; Verfahrensrecht; Akteneinsicht; Änderung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.AV.756.001.2016.uaZuletzt aktualisiert am
21.06.2017