Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
21.03.2017Norm
GewO 1994 §81 Abs1Rechtssatz
Die Behörde hat bei der Beurteilung der Auswirkungen einer zu genehmigenden Betriebsanlage alleine vom beantragten Projekt - einschließlich der vom Antragsteller vorgelegten Betriebsbeschreibung - auszugehen und darf nicht auf einen allfälligen, tatsächlichen Betrieb der Anlage abstellen (VwGH 27.01.2006, 2003/04/0130).
Schlagworte
Anlagenrecht; gewerbliche Betriebsanlage; Baurecht; Verfahrensrecht; Akteneinsicht; Änderung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.AV.756.001.2016.uaZuletzt aktualisiert am
21.06.2017