Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
21.03.2017Norm
GewO 1994 §81 Abs1Rechtssatz
Bei einem Baubewilligungsverfahren handelt es sich um ein Projektgenehmigungs-verfahren, in dem das in den Einreichplänen und sonstigen Unterlagen dargestellte Projekt zu beurteilen ist, wobei der in den Einreichplänen und den Baubeschreibungen zum Ausdruck gebrachte Bauwille des Bauwerbers entscheidend ist.
Schlagworte
Anlagenrecht; gewerbliche Betriebsanlage; Baurecht; Verfahrensrecht; Akteneinsicht; Änderung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.AV.756.001.2016.uaZuletzt aktualisiert am
21.06.2017