RS Vwgh 2004/12/17 2004/02/0271

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Veröffentlicht am 17.12.2004
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
89/06 Lebensmittel
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

ATP 1970;
StVO 1960 §42 Abs3;
StVO 1960 §42;
VwRallg;

Rechtssatz

Das "Wochenendfahrverbot" des § 42 StVO 1960 und die unter anderem davon ausgenommene Beförderung von leicht verderblichen Lebensmitteln einerseits und das Übereinkommen über internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel, BGBl. Nr. 144/1978, andererseits verfolgen einen völlig unterschiedlichen Regelungszweck. Das "Wochenendfahrverbot" wurde mit BGBl. Nr. 159/1960 (StVO 1960 in der Stammfassung) neu eingeführt, weil "angesichts der besonderen Verkehrsdichte an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ... der Verkehr von Lastkraftfahrzeugen an diesen Tagen wesentlich zur Kolonnenbildung" beitrage (Erläuterungen AB 240 Blg. NR, 9. GP, S 9). Hingegen bezweckt das Übereinkommen über internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel nach seiner Präambel, die "Bedingungen für die Erhaltung des Gütezustandes leicht verderblicher Lebensmittel bei ihrer Beförderung besonders im internationalen Warenverkehr zu verbessern". Aus einer Definition dieses "Übereinkommens" lässt sich sohin kein Rückschluss auf die Bedeutung der Wortfolge "leicht verderbliche Lebensmittel" des § 42 Abs. 3 StVO 1960 ziehen.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004020271.X01

Im RIS seit

02.02.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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