RS Lvwg 2017/4/18 LVwG-AV-60/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.2017
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

18.04.2017

Norm

LStG NÖ 1999 §12 Abs1
LStG NÖ 1999 §12a Abs2
LStG NÖ 1999 §13
WRG 1959 §4
ROG NÖ 2014 §32
  1. WRG 1959 § 4 heute
  2. WRG 1959 § 4 gültig ab 11.08.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2005
  3. WRG 1959 § 4 gültig von 30.12.2000 bis 10.08.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2000
  4. WRG 1959 § 4 gültig von 01.10.1997 bis 29.12.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997
  5. WRG 1959 § 4 gültig von 01.07.1990 bis 30.09.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 252/1990

Anmerkung

VwGH 01.08.2017, Ra 2017/06/0130-3, Zurückweisung

Rechtssatz

Gerade den [in § 12a Abs. 2 NÖ Straßengesetz 1999 normierten] öffentlichen  Interessen der Verbesserung der Sicherheit des Verkehrs bzw. die Beseitigung ungünstiger Verkehrsverhältnisse dient ein adäquater Ausbau einer Straße auf eine solche Breite, die der Verkehrssicherheit zuträglich ist. Dem kann auch nicht entgegen gehalten werden, dass die Verkehrsteilnehmer ihre Fahrgeschwindigkeit der vorhandenen Sicht unter Berücksichtigung des möglichen Gegenverkehrs und der verbleibenden Restbreite anpassen müssten.Gerade den [in Paragraph 12 a, Absatz 2, NÖ Straßengesetz 1999 normierten] öffentlichen  Interessen der Verbesserung der Sicherheit des Verkehrs bzw. die Beseitigung ungünstiger Verkehrsverhältnisse dient ein adäquater Ausbau einer Straße auf eine solche Breite, die der Verkehrssicherheit zuträglich ist. Dem kann auch nicht entgegen gehalten werden, dass die Verkehrsteilnehmer ihre Fahrgeschwindigkeit der vorhandenen Sicht unter Berücksichtigung des möglichen Gegenverkehrs und der verbleibenden Restbreite anpassen müssten.

Schlagworte

Infrastruktur; Straßenrecht; Bewilligung; Notwendigkeit; Verkehrsbedürfnis;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.AV.60.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2017
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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