Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
26.04.2017Norm
GewO 1994 §74 Abs2Rechtssatz
Die Nichteinhaltung des Sanierungskonzeptes nach § 79 Abs. 3 GewO durch einen dem umzusetzenden Sanierungskonzept nicht entsprechenden Betrieb stellt kein nach § 368 GewO 1994 zu ahndendes Vergehen dar.Die Nichteinhaltung des Sanierungskonzeptes nach Paragraph 79, Absatz 3, GewO durch einen dem umzusetzenden Sanierungskonzept nicht entsprechenden Betrieb stellt kein nach Paragraph 368, GewO 1994 zu ahndendes Vergehen dar.
Schlagworte
Gewerbe; Verwaltungsstrafe; Betriebsanlage; Sanierungskonzept;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.S.1200.001.2016Zuletzt aktualisiert am
02.08.2017