RS Vwgh 2004/12/20 2004/12/0137

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2004
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
64/03 Landeslehrer

Norm

B-VG Art130 Abs2;
B-VG Art7 Abs1;
LDG 1984 §58 Abs1 idF 1997/I/061;
LDG 1984 §58 Abs5 idF 1997/I/138;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die durch § 58 Abs. 5 LDG 1984 verfolgten arbeitsmarktpolitischen Intentionen, welche bei Karenzurlauben in der Dauer des hier beantragten (ca. 1 Monat) keine Rolle spielen, erweist sich weder der von der Beschwerdeführerin in ihrer Berufung in Betracht gezogene Größenschluss (von der Verpflichtung zur Gewährung eines langen Karenzurlaubes auf jene zur Gewährung auch eines kurzen Karenzurlaubes, wobei im Übrigen auch das Vorliegen der Voraussetzungen des § 58 Abs. 5 Z. 1 LDG 1984 nicht behauptet wurde) als zulässig noch erscheinen ihre gegen die hier vertretene Auslegung des § 58 Abs. 1 LDG 1984 (diese Bestimmung stellt, sofern nicht von Vornherein zwingende dienstliche Gründe entgegen stehen, die Gewährung des Karenzurlaubes in das Ermessen der Dienstbehörde) ins Treffen geführten Gleichheitsbedenken berechtigt.

Schlagworte

Ermessen besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004120137.X03

Im RIS seit

06.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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