RS Vwgh 2004/12/20 2001/10/0236

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Veröffentlicht am 20.12.2004
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §1;

Rechtssatz

Ausschlaggebend für die Beurteilung der Waldeigenschaft einer Grundfläche ist, ob die Grundfläche einen forstlichen Bewuchs und die vorgesehene Mindestgröße im Sinne des § 1 ForstG 1975 aufweist. Nicht maßgeblich ist hingegen die Eintragung im Grundsteuer- oder Grenzkataster oder der Ausweis einer Benützungsart im Grundbuch (vgl. E vom 19. Februar 2001, Zl. 98/10/0333).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001100236.X01

Im RIS seit

31.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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