Rechtssatznummer
9Entscheidungsdatum
30.05.2017Norm
BVergG 2006 §70 Abs6Rechtssatz
Die bestandfeste Ausschreibung samt Leistungsverzeichnis stellt die nicht abgeänderte Grundlage für die AG zur Angebotsprüfung und -bewertung der Angebote aller Bieter nach den von der AG im Vorhinein festgelegten, transparent gemachten Kriterien dar.
Schlagworte
Vergabe; Nachprüfung; Leistungsfähigkeit; Eignungsnachweis; Befugnis; Antragslegitimation;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.VG.8.002.2017Zuletzt aktualisiert am
27.07.2017