Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
30.05.2017Norm
BVergG 2006 §70 Abs6Rechtssatz
Die Durchführung einer Exklusivverhandlung mit der nach objektiven, allen Bietern gleichermaßen im Vorhinein bekannt gegebenen Kriterien überschreitet die Grenze möglicher Festlegungen des Auftraggebers nicht.
Schlagworte
Vergabe; Nachprüfung; Leistungsfähigkeit; Eignungsnachweis; Befugnis; Antragslegitimation;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.VG.8.002.2017Zuletzt aktualisiert am
27.07.2017