Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
30.05.2017Norm
BVergG 2006 §70 Abs6Rechtssatz
Die Antragslegitimation eines Bieters wird im Umkehrschluss zu den Ausführungen des EuGH im Urteil vom 21. Dezember 2016 in der Rechtssache C-355/15-VAMED dadurch bekräftigt, dass einem Bieter, der (noch bzw.) nicht durch eine rechtskräftig gewordene Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers von einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrages ausgeschlossen wurde, unabhängig von der Möglichkeit eines hypothetischen Ausschlusses dieses Bieters, jedenfalls die Antragslegitimation zukommt.
Schlagworte
Vergabe; Nachprüfung; Leistungsfähigkeit; Eignungsnachweis; Befugnis; Antragslegitimation;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.VG.8.002.2017Zuletzt aktualisiert am
27.07.2017