RS Lvwg 2017/5/30 LVwG-VG-8/002-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.2017
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

30.05.2017

Rechtssatz

Wurde ein Angebot eines Bieters bis zur Erlassung der Nachprüfungsentscheidung durch den Auftraggeber nicht rechtskräftig ausgeschieden, ist jedenfalls vom Vorliegen der Antragslegitimation des Bieters auszugehen.

Schlagworte

Vergabe; Nachprüfung; Leistungsfähigkeit; Eignungsnachweis; Befugnis; Antragslegitimation;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.VG.8.002.2017

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2017
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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