Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
30.05.2017Norm
BVergG 2006 §70 Abs6Rechtssatz
Wurde ein Angebot eines Bieters bis zur Erlassung der Nachprüfungsentscheidung durch den Auftraggeber nicht rechtskräftig ausgeschieden, ist jedenfalls vom Vorliegen der Antragslegitimation des Bieters auszugehen.
Schlagworte
Vergabe; Nachprüfung; Leistungsfähigkeit; Eignungsnachweis; Befugnis; Antragslegitimation;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.VG.8.002.2017Zuletzt aktualisiert am
27.07.2017