Rechtssatznummer
6Entscheidungsdatum
27.06.2017Norm
WRG 1959 §31Rechtssatz
Soweit Maßnahmen erst nach Erlassung des gewässerpolizeilichen Auftrags während der Beschwerdefrist bzw. nach Einbringung der Beschwerde getroffen wurden, sind diese für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines gewässer-polizeilichen Auftrags nicht relevant.
Schlagworte
Umweltrecht; Verfahrensrecht; gewässerpolizeilicher Auftrag; Verpflichteter;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.AV.572.002.2017Zuletzt aktualisiert am
10.08.2017