RS Lvwg 2017/6/29 LVwG-AV-418/001-2016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.2017
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

29.06.2017

Norm

BAO §4 Abs1
KanalG NÖ 1977 §1a
KanalG NÖ 1977 §5 Abs1
KanalG NÖ 1977 §5 Abs3
  1. BAO § 4 heute
  2. BAO § 4 gültig ab 30.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019
  3. BAO § 4 gültig von 01.01.2013 bis 29.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  4. BAO § 4 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009
  5. BAO § 4 gültig von 01.01.1995 bis 25.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 681/1994
  6. BAO § 4 gültig von 19.04.1980 bis 31.12.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Für den Charakter als " Kellergeschoß" ist es nicht maßgeblich, ob dieses die für Aufenthaltsräume vorgeschriebene Höhe erreicht oder nicht bzw. wie es genutzt wird. Vielmehr ist davon auszugehen, dass § 4 Z 7 NÖ Bauordnung 1996 in seiner Stammfassung unter einem Kellergeschoß ein solches versteht, dessen Außenwände infolge seiner (teilweise) unterirdischen Anlage zum Großteil von außen nicht sichtbar sind. An dieses Begriffsverständnis knüpft auch § 5 Abs. 3 NÖ Kanalgesetz 1977 an (vgl. VwGH vom 29. April 2002, Zl. 2001/17/0178).Für den Charakter als " Kellergeschoß" ist es nicht maßgeblich, ob dieses die für Aufenthaltsräume vorgeschriebene Höhe erreicht oder nicht bzw. wie es genutzt wird. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Paragraph 4, Ziffer 7, NÖ Bauordnung 1996 in seiner Stammfassung unter einem Kellergeschoß ein solches versteht, dessen Außenwände infolge seiner (teilweise) unterirdischen Anlage zum Großteil von außen nicht sichtbar sind. An dieses Begriffsverständnis knüpft auch Paragraph 5, Absatz 3, NÖ Kanalgesetz 1977 an vergleiche VwGH vom 29. April 2002, Zl. 2001/17/0178).

Schlagworte

Gemeinderecht; Finanzen; Kanalbenützungsgebühr;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.AV.418.001.2016

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2017
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten