RS Vwgh 2004/12/21 2003/04/0094

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.2004
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §79 Abs1;
GewO 1994 §79 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/04/0193 E 15. Oktober 2003 RS 2

Stammrechtssatz

Der Bescheid, mit dem ein Auftrag zur Vorlage eines Sanierungskonzeptes erteilt wird, hat darzulegen, inwieferne ein hinreichender Schutz der Interessen des § 74 Abs. 2 GewO 1994 trotz Einhaltung der im Genehmigungsbescheid vorgeschriebenen Auflagen nicht gewährleistet ist (bzw. die Emissionen von Luftschadstoffen nicht nach dem Stand der Technik begrenzt sind) und weiters, inwieferne eine Sanierung dieses Mangels Maßnahmen erfordert, die die genehmigte Betriebsanlage in ihrem Wesen veränderten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003040094.X03

Im RIS seit

04.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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