Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
30.06.2017Norm
WRG 1959 §42 Abs1Rechtssatz
Selbst wenn ein wasserrechtlich bewilligtes Projekt eine Maßnahme zu Gunsten eines Grundeigentümers vorsieht, hat dieser keinen Anspruch darauf, dass diese Hochwasserschutzmaßnahme vom Berechtigten auch verwirklicht wird.
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; Überprüfungsverfahren; Regulierungswasserbauten;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.AV.128.001.2017Zuletzt aktualisiert am
22.08.2017