Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
10.07.2017Norm
BAO §4 Abs1Rechtssatz
Ein Abgabenanspruch entsteht grundsätzlich unabhängig von einer behördlichen Tätigkeit. Er setzt daher keine diesbezügliche Bescheiderlassung voraus. Der Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches ist bedeutsam u.a. für die Abgabenfestsetzung, welche - außer dies wäre gesetzlich vorgesehen - vor diesem Zeitpunkt nicht zulässig ist.
Schlagworte
Gemeinderecht; Finanzen; Abfallwirtschaftsgebühr;Müllabfuhr;Abgabenpflicht;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.AV.534.001.2017Zuletzt aktualisiert am
11.09.2017