Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
24.07.2017Norm
AuslBG §3 Abs1Rechtssatz
Es würde die Sorgfaltspflicht eines handelsrechtlichen Geschäftsführers überspannen, würde man von diesem die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems dahingehend verlangen, alle von einem Arbeitnehmer vorgelegten Dokumente einer Echtheitsprüfung durch die Polizei oder durch andere qualifizierte Stellen zu unterziehen, wenn sich aus dem Erscheinungsbild des Dokuments nicht ein offensichtlicher Hinweis ergibt, dass es sich dabei um eine Fälschung handeln könnte.
Schlagworte
Arbeitsrecht; Ausländerbeschäftigung; Unterlagen; Verwaltungsstrafe; Verschulden;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.S.1474.001.2016Zuletzt aktualisiert am
26.09.2017