Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
01.08.2017Norm
GewO 1994 §359b Abs1Rechtssatz
Im Wege einer verfassungskonformen Interpretation stößt die Durchführung eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens nicht auf verfassungsrechtliche Bedenken, wenn – zusätzlich zum Vorliegen sonstiger Voraussetzungen (Nichtüberschreitung der Messgrößen, Aufzählung in der Verordnung) – „der Behörde eine Einzelfallprüfung zur Pflicht (wenngleich ohne Mitwirkung der Nachbarn als Partei) gemacht wird“ (vgl. VwGH 24.02.2010, 2009/04/0283 mit Verweis auf VfSlg. 14.512/1996, 17.165/2004).Im Wege einer verfassungskonformen Interpretation stößt die Durchführung eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens nicht auf verfassungsrechtliche Bedenken, wenn – zusätzlich zum Vorliegen sonstiger Voraussetzungen (Nichtüberschreitung der Messgrößen, Aufzählung in der Verordnung) – „der Behörde eine Einzelfallprüfung zur Pflicht (wenngleich ohne Mitwirkung der Nachbarn als Partei) gemacht wird“ vergleiche VwGH 24.02.2010, 2009/04/0283 mit Verweis auf VfSlg. 14.512 aus 1996,, 17.165 aus 2004,).
Schlagworte
Gewerbe; Betriebsanlage; vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Parteistellung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.AV.93.001.2016Zuletzt aktualisiert am
10.08.2017