Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
07.08.2017Norm
Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §39Rechtssatz
Die Berücksichtigung des Kriteriums der versicherungsmathematisch festgestellten Unterdeckung im Rahmen einer Ermessensentscheidung kann nicht als unzulässig gewertet werden, zumal der Verfassungsgerichtshof in seiner Judikatur bereits festgestellt hat, dass gesetzliche Vorgaben bei der Anwendung von Satzungsbestimmungen ex lege zu berücksichtigen sein können (vgl. VfGH 9.10.2012, B 279/12).Die Berücksichtigung des Kriteriums der versicherungsmathematisch festgestellten Unterdeckung im Rahmen einer Ermessensentscheidung kann nicht als unzulässig gewertet werden, zumal der Verfassungsgerichtshof in seiner Judikatur bereits festgestellt hat, dass gesetzliche Vorgaben bei der Anwendung von Satzungsbestimmungen ex lege zu berücksichtigen sein können vergleiche VfGH 9.10.2012, B 279/12).
Schlagworte
Berufsrecht; freie Berufe; Verfahrensrecht; Ermessen;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.AV.477.001.2016Zuletzt aktualisiert am
17.10.2017