RS Vwgh 2004/12/21 2004/04/0208

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.2004
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Index

16/02 Rundfunk

Norm

ORF-G 2001 §36 Abs1 Z1 lita;

Rechtssatz

Als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Beschwerde gemäß § 36 Abs. 1 Z. 1 lit. a ORF-Gesetz ist die Behauptung einer Rechtsverletzung gefordert, die den Umständen nach zumindest im Bereich des Möglichen liegen und weiters den Beschwerdeführer unmittelbar schädigen muss (Hinweis dazu auf das zur gleich lautenden Vorgängerbestimmung ergangene E des VfGH vom 27.2.1989, VfSlg. 11958/1989).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004040208.X01

Im RIS seit

31.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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